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Die Lebensmittelchemische Gesellschaft forderte –
wie bereits zum Lebensmittelchemikertag 2002 – eine stärkere
Beteiligung von Lebensmittelchemikern im Vollzug und die konsequente
Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, erst recht, wenn
wissentlich oder billigend verdorbene Lebensmittel in Verkehr gebracht
werden.
Der Europäische Gesetzgeber hat bereits auf
Skandale bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (Schlagworte: BSE,
Dioxin) reagiert und ein in sich geschlossenes Lebensmittel- und
Futtermittelrecht geschaffen. Darin ist u.a. festgelegt, dass für die
Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln die Unternehmer auf
allen Stufen (Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb)
verantwortlich sind und dass die Unternehmer einer strengen,
risikobasierten Amtlichen Kontrolle unterliegen, die überprüft, wie
wirksam die von den Unternehmern einzurichtenden Systeme zur
Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln
sind.
Die Amtliche Kontrolle umfasst die Inspektionen in
den Unternehmen einschließlich der Entnahme von Proben sowie die
Untersuchung und Beurteilung dieser Proben. Sowohl Betriebskontrollen
als auch Probenahme und Untersuchung erfolgen risikoorientiert.
Jeder Betrieb wird in eine Risikokategorie
eingestuft. So erhält beispielsweise ein Fleisch verarbeitender
Betrieb aufgrund des höheren Risikos für die Lebensmittelsicherheit
eine andere Grundeinstufung als ein Getränkegroßhändler. Innerhalb
einer Risikokategorie wird dann nach betriebsspezifischen
Gegebenheiten differenziert. Ein hygienisch vorbildlich arbeitender
Fleischbetrieb wird anders eingestuft als ein Problembetrieb. Jeder zu
überwachende Betrieb wird also in eine Risikoklasse eingruppiert, der
eine definierte Kontrollhäufigkeit zugeordnet ist. Die
Kontrollfrequenz steigt somit mit dem Produktrisiko einerseits und mit
subjektiven Mängeln im Unternehmen andererseits. Diese
Kontrollfrequenzen sind transparent und nachvollziehbar.
Die Häufigkeit der Probenahme und Untersuchung
richtet sich nach der Gesundheitsgefahr, die von einem Lebensmittel
ausgeht (mögliche Gefahr anhand des Produktcharakters sowie reale
Gefahr anhand von tatsächlichen Befunden), nach der
Beanstandungshäufigkeit in der jüngeren Vergangenheit, nach der
Verzehrshäufigkeit bzw. Verzehrsmenge des Lebensmittels, nach der
Bedeutung (Größe) des Lebensmittelunternehmens und nach der
Risikoklasse des Unternehmens.
Derzeit werden in den Bundesländern verschiedene
Berechnungsmodelle erprobt, die die genannten Kriterien
berücksichtigen. Aber schon jetzt gilt: Lebensmittel werden häufiger
beprobt und untersucht, wenn von ihnen eine höhere Gefährdung für den
Verbraucher ausgeht – die Häufigkeit ist an jeweils aktuelle
Geschehnisse anzupassen.
Lebensmittelchemiker nehmen innerhalb der Amtlichen
Lebensmittelkontrolle eine tragende Aufgabe wahr: Sie untersuchen
jährlich bundesweit Hunderttausende der risikoorientiert entnommenen
Proben von Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen des täglichen
Bedarfs. Sie tun dies mit großer Stoffkenntnis, analytischem Wissen
und detektivischem Spürsinn. Sie müssen die Ergebnisse ihrer
Untersuchungen sachverständig beurteilen; ihre Gutachten sind
Grundlage für ordnungsbehördliche Maßnahmen oder weitergehende
Untersuchungen im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes.
Lebensmittelchemiker wirken weiterhin mit bei der Einstufung von
Betrieben in Risikokategorien und bei der risikoorientierten
Probenentnahme. Im Vollzug sind bisher jedoch nur sehr wenige
Lebensmittelchemiker tätig.
In Deutschland obliegt die amtliche Kontrolle den
Bundesländern.
Lebensmittelsicherheit und Amtliche Kontrolle
dürfen jedoch nicht unter der föderalen Struktur und unter knappen
öffentlichen Kassen leiden. Keinesfalls darf es dahin kommen, dass zu
Lasten der Lebensmittelsicherheit eine weniger aufwändige
Lebensmittelkontrolle betrieben wird.
Um Kosten zu sparen, wird in einzelnen
Bundesländern erwogen, Aufgaben im Rahmen der Amtlichen Kontrolle und
Untersuchung von Lebensmitteln auf private Stellen zu übertragen. Die
Lebensmittelchemische Gesellschaft sieht in der Privatisierung kein
Mittel zur Steigerung der Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen und zur
Vertrauensbildung in der Bevölkerung im Hinblick auf die
Lebensmittelsicherheit. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft lehnt
derartige Bestrebungen ab. Sie fordert vielmehr ein bundesweit
einheitliches und verbindliches Verwaltungsverfahrensrecht für den
Vollzug des Lebensmittelrechts sowie den verstärkten Einsatz von
Lebensmittelchemikern im Vollzug. |