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Bei längerfristigem Verzehr von hoch belastetem Öl
kann eine Gesundheitsschädigung dagegen nicht mehr ausgeschlossen
werden. "Wir halten die nachgewiesenen Mengen für bedenklich. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir Weichmacher zusätzlich
aus vielen anderen Quellen aufnehmen", so der Präsident des
Bundesinstituts für Risikobewertung, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel:
"Weichmacher haben in Olivenöl nichts zu suchen." Das BfR fordert die
Hersteller der Olivenöle deshalb dringend auf, die Eintragspfade, zu
denen die Verpackung in diesem Fall offenbar nicht gehört, zu
ermitteln und zu verschließen. Diese Empfehlung gilt ebenso für alle
anderen Speiseöle, sofern eine vergleichbare Kontamination vorliegt.
Weichmacher halten Kunststoffprodukte geschmeidig.
Sie werden in so vielen Bereichen des täglichen Lebens verwendet, dass
man von einem "ubiquitären" Vorkommen spricht. Entsprechend häufig
kommt der Verbraucher mit den Substanzen in Kontakt. Zu den am
häufigsten verwendeten Weichmachern gehört das Phthalat DEHP. Seine
akute Giftigkeit ist gering; die Substanz ist nicht als
erbgutschädigend eingestuft. Dosisabhängig kann DEHP aber schädliche
Wirkungen auf Hoden, Niere und Leber haben: Im Tierversuch
beeinträchtigt DEHP die Fortpflanzungsfähigkeit und schädigt die
Geschlechtsorgane männlicher Nachkommen. DIDP wirkt erst in höheren
Mengen fortpflanzungsschädigend. Hier steht die leberschädigende
Wirkung im Vordergrund. Für beide Substanzen hat die Europäische
Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erst vor kurzem tolerierbare
tägliche Aufnahmemengen (Tolerable Daily Intake, TDI) abgeleitet. Der
TDI für DEHP liegt bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht
(mg/kg KG). Für DIDP und einen weiteren Weichmacher, das
Diiosononylphthalat (DINP) wurde ein sogenannter "Gruppen-TDI" in Höhe
von 0,15 mg/kg KG festgelegt.
Ein Verbraucher mit einem Körpergewicht von 60 kg
schöpft den TDI-Wert für DEHP bereits dann voll aus, wenn er nur 40 g
(ca. 2 Eßlöffel) des Olivenöls verzehrt, das in den Untersuchungen von
Stiftung Warentest mit 75 mg/kg am höchsten belastet war. Weil davon
auszugehen ist, dass derselbe Verbraucher DEHP gleichzeitig aus
zahlreichen weiteren Quellen aufnimmt, würde er die tolerierbare
Aufnahmemenge realistisch aber schon bei niedrigeren Verzehrsmengen
überschreiten. Aufgrund des 100fachen Sicherheitsabstands, der bei der
Festlegung eines TDI berücksichtigt wird, muss bei kurzfristigen
Überschreitungen nicht mit gesundheitsschädlichen Wirkungen gerechnet
werden. Wird der TDI längerfristig überschritten, können
gesundheitliche Schädigungen nicht mehr sicher ausgeschlossen werden.
Bereits im August 2003 hatte das BfR darauf
hingewiesen, dass die durchschnittliche tägliche Aufnahme von DEHP
möglicherweise deutlich unterschätzt wird, weil der Eintrag über den
Lebensmittelpfad bei der Bewertung auf europäischer Ebene nicht
ausreichend berücksichtigt wurde. Die aktuellen Untersuchungen der
Stiftung Warentest bestätigen diese Vermutung. Die damalige Forderung,
die wichtigsten Quellen der Belastung zu identifizieren und die
Exposition kurzfristig zu verringern, hält das BfR weiter aufrecht.
Das Institut weist darauf hin, dass Verbraucher ihre DEHP-Aufnahme
kaum selbst beeinflussen können. Zwar können sie die nach den
Untersuchungen von Stiftung Warentest am stärksten belasteten
Olivenöle meiden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass
andere Öle ähnlich stark belastet sind. Die Empfehlung des BfR gilt
deshalb ausdrücklich für alle Hersteller von Speiseölen. |