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Mit der Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und
Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien (REACH) plant die
Europäische Union eine der ambitioniertesten Gesetzgebungen in ihrer
Geschichte: die Neuregelung des kompletten EU-Chemikalienrechtes. Nach
den jüngsten Voten der Ausschüsse Industrie und Binnenmarkt des
Europäischen Parlaments zum Verordnungsentwurf stehen jedoch
wesentliche Ziele von REACH in Frage.
Der Binnenmarkt- und der Industrieausschuss
schlagen unter anderem vor:
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weniger Prüfungen als bisher: Für Stoffe unter
zehn Tonnen/Jahr sind aussagekräftige Daten zu deren Wirkungen nur
noch in Ausnahmefällen erforderlich. Damit bliebe dieser Vorschlag
weit hinter den bisherigen Regelungen für neu anzumeldende Stoffe
zurück.
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weniger Transparenz: Wegen zu grober Kategorien
für die Verwendung und Exposition der Stoffe fehlen wichtige
Informationen zu den Wirkungen sowie Anwendungen der Chemikalien
entlang der Wertschöpfungskette. Auch künftig würden Anwender nicht
über ausreichende Informationen verfügen, um umwelt- und
gesundheitsverträgliche Alternativen auszuwählen.
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weniger Schutz vor besonders Besorgnis erregenden
Stoffen: Stoffe, die in der Umwelt sehr schwer abbaubar sind und
sich einfach in Mensch, Tier und Umwelt anreichern, unterliegen nur
noch der Zulassungspflicht, falls sie auch nachgewiesen toxisch, das
heißt giftig sind. Aus Gründen der Vorsorge sind jedoch alle Stoffe,
die nicht abbaubar sind und sich in Organismen anreichern können,
besonders genau zu betrachten: Andernfalls blieben sie eine nicht
mehr rückholbare Gefahr für Mensch und Umwelt.
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weniger Flexibilität, mehr Verwaltung: Die
Handlungsfähigkeit der zukünftigen EU-Chemikalienagentur wird mit
der geforderten Beweislastumkehr die die Verantwortung für die
Chemikaliensicherheit weiter bei den Behörden belässt sowie den
damit verbunden Pflichten zur Prüfung und Begründung von
Datenanforderungen, in Frage gestellt.
Der Umweltausschuss sprach sich gestern dagegen
aus, die REACH-Anforderungen derart zurückzunehmen. Der Ausschuss
hielt vor allem daran fest, für Chemikalien zwischen ein und zehn
Tonnen/Jahr Daten zur Stoffwirkung einzufordern. Falls sich die
Vorschläge von Binnenmarkt- und Industrieausschuss durchsetzten,
wären Mensch und Umwelt viel weniger vor Chemikalien geschützt als
bisher vorgesehen. Eine einmalige Chance wäre vertan, falls der Rahmen
dieses gemeinsamen europäischen Projektes zur Chemikaliensicherheit
unausgefüllt bliebe. Keinem Akteur kann daran gelegen sein, aufwändig
Informationen zu sammeln, auf deren Grundlage die Risiken nicht
ausreichend erkennbar sind.
Wie wichtig die Bewertung von Chemikalien und die
Information darüber ist, zeigt eine aktuelle Studie des
österreichischen Umweltbundesamtes in Wien über die besorgniserregende
Belastung der Autoinnenraumluft mit Chemikalien: Aus vielen Teilen im
Fahrzeuginnenraum dünsten toxische Chemikalien wie Formaldehyd und
Benzol aus. Den Herstellern dieser Autoteile dürfte es in den meisten
Fällen unbekannt sein, dass derartige Stoffe aus ihren Produkten
entweichen. Ohne REACH bekämen verantwortliche Stoffanwender keine
hinreichenden Informationen, um gezielt risikoarme Stoffe auszuwählen.
REACH hätte damit seinen Sinn und Zweck im Kern verfehlt.
Es ist deshalb zu hoffen, dass die weiteren
Verhandlungen auf der Basis des Vorschlages der britischen
EU-Präsidentschaft stattfinden, den diese im Europäischen Rat
präsentiert hat. Dieser greift berechtigte Sorgen hinsichtlich des
bisherigen Kommissionsentwurfes auf und nimmt Verbesserungen und
Präzisierungen vor. |