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2005 sollte die erste Nachuntersuchung zu
Spätfolgen stattfinden. Doch das Gesundheitsamt stellte und stellt
Forderungen, die mit wissenschaftlichen und ethischen Standards
unvereinbar sind. Zunächst verlangten die Behörden die Herausgabe der
damals erhobenen Daten - entgegen den Zusagen an die Bevölkerung.
Inzwischen fordert Frankfurt von dem Institut, die erhobenen Daten
nach Abschluss der Arbeit zu vernichten. Zudem soll es die Ergebnisse
seiner Untersuchung - wie eigentlich üblich - nicht veröffentlichen.
Gegen solche Ansinnen protestiert das BIPS mit
aller Entschiedenheit. Epidemiologe-Professor Wolfgang Ahrens:
"Abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit - die Vorschläge richten
sich gegen die Freiheit der Forschung. Wir verlangen daher eine
Rückkehr zu den anerkannten Grundprinzipien guter wissenschaftlicher
Praxis. Darin hat uns auch der unabhängige Forschungsbeirat des BIPS
nachdrücklich bestärkt."
Nach dem damals beschlossenen Konzept erstellte das
BIPS 1995 eine Querschnittsstudie zu akuten Gesundheitsproblemen.
Zudem legte das Institut ein "Expositionsregister" mit den Daten von
rund 20.000 Betroffenen an. Dieses Register war für
Langzeituntersuchungen gedacht. Die Basisdaten sollten darum etwa 30
Jahre aufgehoben werden. Der Bevölkerung war zugesichert worden, dass
nur das BIPS Zugriff auf ihre Daten haben würde. Nach mehr als zehn
Jahren sollte das BIPS mit einer "Mortalitätsstudie" erstmals
Spätfolgen prüfen: Wer von den Betroffenen war inzwischen gestorben,
an welcher Todesursache?
Eine Vernichtung dieser Daten würde die Aufklärung
der Spätfolgen für immer verhindern. Selbst wenn bis heute noch keine
Häufung von Krebserkrankungen aufgetreten sein sollte - die
Möglichkeit muss offengehalten werden, zum Beispiel nach weiteren zehn
Jahren zu prüfen, ob hier Entwarnung gegeben werden kann. Der vom
Institut eingeschaltete Datenschutzbeauftragte der Deutschen
Forschungsgemeinschaft Peter Dörel kommentierte im Übrigen in einem
Schreiben: "Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass heute - also
nachträgliche - konzeptionelle Änderungen zu einem nicht unerheblichen
Vertrauensverlust in der Bevölkerung führen würden." |