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Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 351.234
Untersuchungen an 46.315 Tieren oder tierischen Erzeugnissen
durchgeführt. Insgesamt wurde auf 540 Stoffe geprüft. Darüber hinaus
wurden über 230.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf
antibakteriell wirksame Stoffe untersucht.
Hormonell wirksame Stoffe
Der illegale Einsatz von Hormonen zur Erhöhung des
Mastgewichts und zur Leistungssteigerung bei Lebensmittel liefernden
Tieren konnte auch 2004 von den Untersuchungsämtern der Bundesländer
nicht nachgewiesen werden.
Tierarzneimittel-Rückstände
Rückstände von antimikrobiell wirksamen
Tierarzneimitteln (Antibiotika) überschritten in 30 der 12.630
untersuchten Proben (0,24 Prozent) die gesetzlich festgelegten
Höchstmengen. Bei den mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese
Stoffgruppe untersuchten Proben waren 0,2 Prozent (397 von 230.043
Proben) positiv. Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene
Antibiotikum Chloramphenicol wurde bei fünf Rindern, einem Schwein und
zwei Hennen nachgewiesen. Insgesamt wurden 7.673 Proben auf das
Vorhandensein von Chloramphenicol untersucht.
Lasalocid wurde in sechs von 226 Eierproben (2,7
Prozent) nachgewiesen. Lasalocid-Natrium ist ein gegen Darmparasiten
gerichteter Wirkstoff, der als Futtermittelzusatzstoff für
Mastgeflügel, Junghennen und Truthühner zugelassen ist. Bei Legehennen
darf der Stoff jedoch nicht eingesetzt werden. Wahrscheinliche Ursache
ist die Verschleppung von Wirkstoffresten bei der Herstellung von
Futtermitteln. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des
Verbrauchers durch den Verzehr von mit Lasalocid belasteten
Hühnereiern konnte das Bundesinstitut für Risikobewertung nicht
erkennen.
Diclazuril, ebenfalls ein gegen Darmparasiten des
Huhns gerichteter Stoff, wurde in fünf von 52 (9,6 Prozent)
untersuchten Eierproben nachgewiesen. Außerdem wurden 4.323 Proben im
Hinblick auf das entzündungshemmende Mittel Phenylbutazon untersucht.
Bei drei Rindern und einem Schwein wurden die Kontrollbehörden fündig.
Schwermetalle und chlororganische Verbindungen
Neben Rückständen von Tierarzneimitteln wird im
Rahmen des Rückstandskontrollplans auch die Belastung von lebenden
Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft mit Umweltkontaminanten
wie Schwermetallen und chlororganische Verbindungen geprüft. In
Wildschweinproben wurden in vier von 97 Proben DDT, Lindan, gamma-HCH,
beta-HCH bzw. verschiedene PCB-Kongenere gefunden, deren Konzentration
über der gesetzlichen Höchstmenge lag.
Erhöhte Cadmiumgehalte wurden bei Schafen
festgestellt. Von 27 untersuchten Schafproben überschritten drei (11
Prozent) die Höchstmenge. Bei den 361 untersuchten Rinderproben wiesen
drei (0,8 Prozent) der Proben einen Cadmiumgehalt oberhalb der
Höchstmenge auf.
Bei 3,8 Prozent der untersuchten Forellen wurde
Malachitgrün festgestellt. Malachitgrün ist ein Farbstoff und
Desinfektionsmittel, dessen Anwendung in Aquakulturen verboten ist,
die der Lebensmittelgewinnung dienen.
158 Proben von Eiern wurden im Rahmen des
Rückstandskontrollplanes 2004 auf Dioxine untersucht. Keine der Proben
wurde beanstandet.
Hintergrund
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte
Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach
dem Fleischhygiene-, dem Geflügelfleischhygiene- und dem
Lebensmittelrecht. Für die Kontrollen sind die Bundesländer
verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen.
Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis
verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw.
dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe
abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht
verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter
verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf-
bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein
EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur
Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen
Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den
Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus
und übermittelt die Ergebnisse an die EU-Kommission. |