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BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (BGR A 1) veröffentlicht


Seit dem 1. Januar 2004 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (BGV A1) in Kraft. Durch den weitgehenden Verzicht auf sehr konkrete Bestimmungen, wie sie noch in der Vorgängervorschrift „Allgemeine Vorschriften“(VBG 1) enthalten waren, ergaben sich Freiräume bei der Auslegung der neuen Vorschrift. Diese Freiräume werden nun durch die praxisorientierte BG-Regel „Grundsätze der Prävention“ (BGR A1) ausgefüllt. Diese BG-Regel wurde im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens von allen Berufsgenossenschaften, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), dem Länderauschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie den Sozialpartnern geprüft und am 31. August 2005 vom Ausschuss „Grundsätze der Prävention“ des HVBG verabschiedet. Als PDF-Download steht die BGR A 1 auch online zur Verfügung.

Als erster Baustein eines modernen, schutzzielorientierten BG-Vorschriftenwerks ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 seit dem 01. Januar 2004 in Kraft. Durch den weitgehenden Verzicht auf sehr konkrete Bestimmungen wie sie noch in der Vorgängervorschrift "Allgemeine Vorschriften" VBG 1 enthalten waren, ergaben sich Freiräume bei der Auslegung dieser BG-Vorschrift. Diese Freiräume werden nun durch die praxisorientierte BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (BGR A 1) beispielhaft ausgefüllt. Die BGR A 1 wurde am 31. August 2005 vom zuständigen Gremium des HVBG verabschiedet. Zuvor wurde die BGR A 1 unter Federführung der BGZ im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens bei allen BGen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), dem Länderauschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie den Sozialpartnern geprüft.

Die Struktur der BGR A 1 orientiert sich an der zugehörigen BGV A 1 und bietet zu den einzelnen Anforderungen Präzisierungen und Konkretisierungen an. Insbesondere zu Begriffen der BGV A 1 wie z.B. "besondere Gefahr" sowie zu unbestimmten Rechtsbegriffen werden Erklärungen und ggf. anschauliche, praxisbezogene Beispiele geliefert. Alle wichtigen in der BG-Regel verwendeten Begriffe werden in einem beigefügten Glossar definiert. Für die Dokumentation der Unterweisung, die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten sowie für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden Musterformulare angeboten. Die BGR A 1 liefert dem Anwender die notwendigen Grundlageninformationen, um die in der BGV A 1 geforderten Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz erfüllen zu können. Dazu gehört auch, dass im Anhang auszugsweise die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften aufgeführt werden, auf die in der BGV A 1 Bezug genommen wird.

28. Oktober 2005


Quellen und weitere Informationen:

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PDF-Download der BGR A 1

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Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA

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Siehe auch: Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: BGIA-Report 1/2005.

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Siehe auch: "Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

 


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Arbeitssicherheit (ChemLin-Kategorie)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS (ChemLin-Kategorie)

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