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Wie alle Chemikalienreste sind auch Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln unerwünscht. Allerdings sind
sie technisch nicht immer zu vermeiden. Das Auftreten von Rückständen
mehrerer Wirkstoffe kann unterschiedliche Gründe haben: Verschiedene
Pflanzenschutzmittel werden in zeitlicher Folge gezielt gegen
unterschiedliche Schädlinge angewendet, es werden spezifisch wirkende
Kombinationspräparate eingesetzt oder landwirtschaftliche Erzeugnisse
unterschiedlicher Herkunft wurden bei der Vermarktung vermischt - um
nur einige Ursachen zu nennen.
Grundsätzlich gilt: Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln dürfen die Gesundheit des Verbrauchers nicht
beeinträchtigen. Für die Einzelstoffe wurden deshalb Höchstmengen
abgeleitet, die mit Sicherheit kein gesundheitliches Risiko für den
Menschen darstellen. Wird eine Höchstmenge überschritten, darf das
Lebensmittel nicht mehr im Handel angeboten werden.
Doch wie steht es mit der gesundheitlichen
Bewertung von Rückständen mehrerer Wirkstoffe in einer Probe - selbst
wenn diese unterhalb der zulässigen Höchstmengen liegen? "Schon jetzt
zieht das BfR für einige wenige Wirkstoffgruppen zur Abschätzung von
Mehrfachrückständen so genannte Summenhöchstwerte heran", sagt Dr.
Ursula Banasiak, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und
Zubereitungen im BfR. Möglich ist dies für bestimmte Fungizide und
Insektizide, die einen einheitlichen Wirkmechanismus haben. Der
Großteil der Stoffe wird aber nach wie vor einzeln bewertet. Als
Kenngrößen für die gesundheitliche Beurteilung werden bei der
Festlegung der Höchstmengen sowohl die abgeleiteten Werte für die
Langzeitaufnahme als auch die akute Giftigkeit des Wirkstoffes
zugrunde gelegt. Zwischen den festgelegten Höchstmengen und den
Konzentrationen, die im Tierversuch giftig wirken, liegen in der Regel
zwei- bis dreistellige Sicherheitsspannen.
Zur gesundheitlichen Bewertung von
Mehrfachrückständen entwickelt das BfR ein Konzept, das auf
internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor
allem umfangreiche Daten zur Exposition benötigt. Unter Exposition
versteht man die Menge eines Stoffes, mit der ein Verbraucher aus
allen relevanten Quellen in Kontakt kommt. Im Zusammenhang mit der
Bewertung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln sind vor
allem aktuelle Daten zu den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher
wichtig. Des Weiteren sind Untersuchungen zu Wirkmechanismen und
möglichen Interaktionen der Substanzen untereinander notwendig. Auf
der Basis dieser Daten können dann Wirkstoffgruppen mit gleichem
Wirkungsmechanismus identifiziert und Äquivalenzfaktoren zur
Gewichtung der Einzelstoffe nach ihrer Giftigkeit abgeleitet werden.
"Es muss festgehalten werden, dass wir über ein
Restrisiko und die Verbesserung der Bewertungspraxis reden - wir
bewegen uns hier im Bereich der Vorsorge", sagte BfR-Präsident
Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Veranstaltung habe auch
unterstrichen, dass ein auf europäischer Ebene einheitlich
abgestimmtes Bewertungskonzept für Mehrfachrückstände entwickelt
werden müsse. "Ein umfassendes Bewertungsmodell muss auf einer
wissenschaftlichen Basis stehen, darüber wurde hier Einigkeit
erzielt", so das Fazit von Hensel. |