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Die Europäische Union plant eine der
anspruchvollsten Gesetzgebungen in ihrer Geschichte: die komplette
Neuregulierung des EU-Chemikalienrechts. Bisher waren die Regelungen
unsystematisch und unübersichtlich, da 40, zum Teil widersprüchliche
Rechtsvorschriften existieren. Seit Oktober 2003 liegt der Entwurf mit
dem Kürzel REACH vor: Die Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und
Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien wird darin geregelt. Seither
wird REACH von vielen Beteiligten intensiv diskutiert, kommentiert und
überarbeitet.
Viel zu kompliziert lautet das Urteil einiger
Akteure. Aber wie kompliziert ist der neue Vorschlag wirklich? Das UBA
ist der Meinung: Es fehlt an Informationen und macht ein Angebot,
dies zu ändern. Das vorliegende Internetportal und unsere neue
Broschüre REACH für Anwender sollen über das vorgesehene neue
Chemikalienmanagement informieren, Interesse an weiteren Informationen
wecken, unbegründete Befürchtungen abbauen und dadurch zu einer
sachlichen Debatte beitragen., erklärt Prof. Dr. Andreas Troge,
Präsident des UBA. Das Informationsangebot erläutert den späteren
Anwendern vor allem Inhalte und Verfahren von REACH. Zusätzlich bietet
das Internetportal auch Positionen des UBA zu Teilaspekten rund um
REACH sowie Dokumente, Vorträge und Artikel an.
Da die Entwicklung der neuen EU-Chemikalienpolitik
noch nicht beendet ist zur Zeit beschäftigen sich die Fachleute mit
den Umsetzungsinstrumenten zur Verordnung wird es immer wichtiger,
gemeinsam mit allen Akteuren aus der Industrie, den Verbänden des
Verbraucher- und Umweltschutzes sowie den Behörden REACH richtig zu
verstehen und anzuwenden. Das aktuelle Geschehen ist deshalb im
Online-Angebot zu erfahren zu regem Besuch und Feedback lädt das UBA
unter
www.reach-info.de ein. |