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Versiegelungssprays mit Nanopartikeln für Keramik-
und Glasoberflächen sind eine neue Art von Haushaltschemikalien. In
Bad und WC sollen sie die Oberflächen wasser- und schmutzabweisend
machen; Flüssigkeiten sollen abperlen ohne Schmutzränder und
Kalkflecken zu hinterlassen. Die Mittel werden in Pumpflaschen und in
Spraydosen im Handel angeboten.
Nach dem Einsatz der Spraydosen sind bei einigen
Anwendern schwere Gesundheitsstörungen aufgetreten. Die Betroffenen
haben offenbar Bestandteile der zerstäubten Sprays eingeatmet, die als
feines Aerosol in der Raumluft verblieben waren. Die Partikel und
Bestandteile der Sprays haben möglicherweise die Funktion des
Alveolar- und Bronchialgewebes in der Lunge und damit den Sauerstoff-
bzw. Feuchtigkeitsaustausch gestört. Atemnot und in schweren Fällen
die Ansammlung von Wasser in der Lunge (Lungenödem) waren die Folge.
Bei Produkten, die über Pumpflaschen auf die
Oberflächen aufgebracht werden, wurden solche Zwischenfälle nicht
berichtet.
Die zuständigen Landesbehörden und die
Giftinformationszentren der Länder haben inzwischen vor zwei Produkten
gewarnt, die nach Angabe des Herstellers in Penny Märkten vertrieben
wurden (Beispiel: siehe unten). Die Vorfälle sind auch in das
europäische Produktwarnsystem RAPEX aufgenommen worden. Der Vertreiber
hat eine Rückrufaktion gestartet und von der Anwendung der Sprays
abgeraten.
Da die genauen Ursachen für die
Gesundheitsstörungen noch nicht geklärt werden konnten, rät das BfR
allen Verbrauchern, die Nano-Versiegelungssprays auf Treibgasbasis
bereits gekauft haben, diese zumindest nicht in geschlossenen Räumen
anzuwenden.
Es ist nicht bekannt, ob über die beiden genannten
Produkte hinaus weitere, mit nanotechnologisch hergestellten
Bestandteilen versehene, Treibgas enthaltende Produkte (z.B.
Schuhpflegemittel, Imprägniermittel, Nässeblocker etc.) im Verkehr
sind und Gesundheitsgefahren bergen könnten. Wenn nach dem Gebrauch
derartiger Sprays Atemwegsbeschwerden auftreten, sollten sich die
betroffenen Verbraucher umgehend an einen Arzt oder an ein
Giftinformationszentrum wenden. Wichtig: Für die Aufklärung der
Zusammenhänge wird das verwendete Produkt benötigt!
Aus diesem aktuellen Anlass weist das BfR darauf
hin, dass Ärzte in Deutschland nach dem Chemikaliengesetz verpflichtet
sind, Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit chemischen
Produkten an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen
im BfR zu melden.
Das BfR arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursachen
für das Auftreten der aktuellen Gesundheitsstörungen zu klären. Ein
wissenschaftliches Fachgespräch ist geplant. |