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Das Vorkommen einer Chemikalie in einem
Lebensmittel allein stellt noch kein gesundheitliches Risiko dar. Erst
die Gefährlichkeit der Substanz und der Umfang, in dem ein Verbraucher
mit dem Stoff in Kontakt kommt, entscheiden über das Ausmaß eines
möglichen Schadens und die Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt.
Rückstände von Druckfarben in Lebensmitteln können damit unbedenklich
sein, aber ebenso gut ein ernstes gesundheitliches Risiko darstellen.
Mangels Daten ist eine gesundheitliche Bewertung derzeit oft nicht
möglich. Da die Hersteller die Verantwortung für die gesundheitliche
Unbedenklichkeit ihrer Produkte tragen, sollten sie alle Anstrengungen
unternehmen, um den Übergang solcher Stoffe in Lebensmittel zu
vermeiden und die für eine gesundheitliche Bewertung erforderlichen
Daten zu erarbeiten.
Anders als für zahlreiche andere Stoffe aus
Druckfarben liegen für den Fotoinitiator ITX toxikologische Daten vor.
Sie beschränken sich allerdings auf den Ausschluss einer
erbgutschädigenden Wirkung der Substanz und reichen für die Bewertung
der nachgewiesenen Gehalte in Lebensmitteln oberhalb von 50 Mikrogramm
pro Kilogramm nicht aus. Damit gilt für ITX ebenso wie für andere,
noch unbewertete Substanzen: Eine Aussage zum gesundheitlichen Risiko
kann nicht getroffen werden. Die zum Teil hohen Rückstände sind aus
Sicht der Risikobewertung nicht akzeptabel.
Das Gespräch zwischen der Kunststoffkommission und
Vertretern der Druckfarbenindustrie im BfR hat ergeben, dass sich der
Übergang von Stoffen aus Druckfarben auf Lebensmittel durch einen so
genannten Abklatscheffekt oder aufgrund von Migration durch das
Verpackungsmaterial technologisch derzeit nicht vermeiden lässt.
Kurzfristig wird sich diese Situation auch nicht ändern: Die
Druckfarbenindustrie setzt zur Erfüllung lebensmittelrechtlicher
Anforderungen auf ihre eigene Leitlinie. Danach sollen besonders
bedenkliche Substanzen von der Verwendung ausgeschlossen und für
andere Stoffe toxikologische Daten vorgelegt werden. Die hierfür
vorgesehenen Fristen halten das BfR und die Kunststoffkommission für
unakzeptabel: Je nach Menge des zu erwartenden Übergangs der Substanz
in Lebensmittel will die Industrie die Daten - insbesondere solche zur
Klärung einer eventuell vorhandenen erbgutverändernden Wirkung - erst
zwischen 2010 und 2015 vorlegen. Damit wäre sowohl die gesundheitliche
Bewertung als auch die Überprüfung auf Einhaltung
lebensmittelrechtlicher Anforderungen lange Zeit nicht möglich. |