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Die Änderungen gegenüber der Liste 2004 sind durch
einen Stern (*) gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es eine Änderung
im Verfahren. Die Kommission hat ihre Vorschläge verabschiedet, stellt
sie jedoch bis 31. Dezember 2005 zur Diskussion. Bis dahin können dem
Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare
vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und gegebenenfalls
für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.
Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr zwei
Metalle, die als krebserzeugende Arbeitsstoffe im Tierversuch bewertet
wurden, Antimon und seine anorganischen Verbindungen wie auch Vanadium
und seine anorganischen Verbindungen. Auch Furan und Tetrafluorethen
haben sich als krebserzeugend im Tierversuch erwiesen und wurden wie
die oben genannten Metalle der Kanzerogenitäts-Kategorie 2 zugeordnet.
Glycerintrinitrat wurde als krebsverdächtiger
Arbeitsstoff der Kanzerogenitäts-Kategorie 3B zugeordnet, und bis zur
Klärung des Wirkungsmechanismus entfällt der bisherige MAK-Wert von
0,05 ml/m³. Auch Aminofen, 1,2-Dichlor-4-nitrobenzol, Ethidiumbromid
und 4-Chlorphenylisocyanat wurden dieser Verdachtskategorie
zugeordnet. Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es insgesamt
21 Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen.
Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen
Arbeitsstoffe der Kategorie 3 bezüglich einer Eingruppierung in die
neuen Kategorien 4 und 5 wurden Glutardialdehyd und Wasserstoffperoxid
in die Kategorie 4 umgestuft und ein MAK-Wert von 0,05 bzw. 0,5 ml/m³
festgelegt. Auch die Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze
wurden in diese Kategorie eingruppiert mit einem MAK-Wert von 0,005
mg/m³. Für die Kategorie 5, das heißt kanzerogen mit nicht nennenswert
erhöhtem Risiko bei gegebenem MAK-Wert, konnten auch in diesem Jahr
keine geeigneten Arbeitsstoffe gefunden werden.
Vanadium und seine anorganischen Verbindungen
werden aufgrund der mutagenen Wirkung auf die Keimzellen in die
Keimzellmutagenitäts-Kategorie 2 eingestuft. Der Verdacht auf eine
mutagene Wirkung auf die Keimzellen ist für Antimon, Benomyl und
Carbendazim (Kategorie 3A) sowie für Ethidiumbromid und Propylenimin
(Kategorie 3B) begründet.
Der MAK-Wert für Perfluoroctansäure und ihre
anorganischen Salze wurde auf 0,005 mg/m³ festgelegt. Für 16 Stoffe
(Acrylsäure, 2-Butin-1,4-diol, N,N-Dimethylformamid, 2-Ethylhexanol,
Fluoride, Fluorwasserstoff, D-Limonen, Methacrylsäure, Methylacetat,
N-Methyl-2-pyrrolidon (Dampf), Phosphorpentoxid, Phosphorsäure,
m-Phthalsäure, p-Phthalsäure, Tetrahydrothiophen und
Wasserstoffperoxid) ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden
neu vorgeschlagen, in fünf Fällen (Glutardialdehyd, Methylmethacrylat,
Phosphoroxidchlorid, Phosphorpentachlorid und Phosphortrichlorid)
konnte der Wert nach eingehender Prüfung der neueren Literatur
bestätigt werden. Für 13 Stoffe (Benzylalkohol, 3,4-Dichloranilin,
Diiodmethylsulfonyltoluol, Dischwefeldecafluorid (Schwefelpentafluorid),
Gold, Fluor, Hydroxyessigsäurebutylester,
3-Hydroxy-2-naphthalincarbonsäure, Iod und die
D,L-Limonen-Isomeren-Mischung, 4-Isopropylphenylisocyanat,
p-Chlor-m-kresol und o-Phthalsäure) konnten aufgrund fehlender Daten
keine MAK-Werte festgelegt werden.
Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv
weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL)
und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für drei Stoffe (Antimon
und seine anorganischen Verbindungen, Glycerintrinitrat und
Vanadiumpentoxid) wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den
MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirkung sowie
für Dischwefeldecafluorid, Fluor und Iod wegen der unzureichenden
Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.
22 Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf
besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. Acrylsäure,
Fluoride, D-Limonen, Methacrylsäure, Perfluoroctansäure,
Phosphoroxidchlorid, Phosphorpentachlorid, Phosphorsäure und
Wasserstoffperoxid kommen in die Gruppe C, in der diejenigen Stoffe
zusammengefasst sind, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein
Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. 2-Ethylhexanol,
Fluorwasserstoff, Glutardialdehyd, Methylacetat, Methylmethacrylat,
N-Methyl-2-pyrrolidon und Phosphorpentoxid bleiben in dieser Gruppe.
2-Butin-1,4-diol, Phosphortrichlorid, m-Phthalsäure, p-Phthalsäure und
Tetrahydrothiophen dagegen werden der Schwangerschaftsgruppe D
zugeordnet, die besagt, dass eine Eingruppierung in Gruppe C aufgrund
der vorliegenden Daten noch nicht möglich ist. Ein Risiko der
Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes derzeit zwar
unwahrscheinlich, kann aber nicht ausreichend sicher ausgeschlossen
werden. N,N-Dimethylformamid verbleibt trotz neuer Studien in der
Gruppe B für Stoffe, für die selbst bei Einhaltung des MAK-Wertes die
Gefahr einer Fruchtschädigung nicht auszuschließen ist.
Auf ihre atemwegssensibilisierenden und
hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 16
Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten elf Chemikalien,
und zwar Benomyl, Bromelain, 2-Butin-1,4-diol, tert-Butylacrylat,
p-Chlor-m-kresol, 3,4-Dichloranilin, Farnesol, die löslichen
Goldverbindungen, Methylmethacrylat, 4-Isopropylphenylisocyanat,
Sesquiterpenlacton und m-Xylylendiamin.
14 Stoffe, darunter die krebserzeugenden
Verbindungen Diglycidylresorcinether, Furan, 2-Nitropropan,
Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze, Tetranitromethan,
2,4-Toluylendiamin, 1,2,3-Trichlorpropan, Vinylcyclohexen und ein
N-Nitrosamin erhielten neu den Warnhinweis "H", was bedeutet, dass die
Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur
Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für Propylenimin wurde
dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt.
Im Teil "BAT-Werte, BLW und EKA" gibt es sieben
Änderungen und Neuaufnahmen. Expositionsäquivalente für
krebserzeugende Arbeitsstoffe gibt es neu für 1,3-Butadien,
Cyclohexanon und 1,4-Dichlorbenzol, einen abgesenkten BAT-Wert für
Quecksilber und BLW für 4-Aminobiphenyl, Blei (EKA). Für n-Heptan,
Methyl-tert-butylether und Molybdän konnten keine BAT-Werte abgeleitet
werden.
Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der
MAK- und BAT-Werte-Liste 2005 wurden von der Senatskommission
ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie können
beim Sekretariat der
DFG-Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe,
Hohenbachernstraße 15-17,
85350 Freising-Weihenstephan,
Tel.: (08161) 715601,
Fax: (08161) 715618,
E-Mail: heidrun.greim@lrz.tum.de,
angefordert werden. Wissenschaftliche Kommentare
bzw. neue Daten werden bis Ende des Jahres erbeten. Nach deren Prüfung
bzw. Berücksichtigung werden die Dokumentationen beim Verlag Wiley-VCH,
Weinheim, veröffentlicht. Seit Anfang 2005 sind diese auch online
verfügbar. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten "Gelben
Seiten" der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise
Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe
angekündigt.
Liste der aktuellen Änderungen und Neuaufnahmen im
Internet (s. u.): |