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Seit dem 1. August 1990 besteht nach § 16e des
Chemikaliengesetzes eine ärztliche Meldepflicht für Vergiftungsfälle.
Das BfR sammelt die Meldungen und wertet sie aus. Mit Ablauf des
Jahres 2004 ist die Zahl der erfassten Fälle auf insgesamt 39.071
gestiegen. Wie in den Jahren zuvor machten im Berichtsjahr 2004 die
Vergiftungen mit chemischen Produkten den größten Anteil der
eingegangenen Meldungen aus. Mit deutlichem Abstand folgen die Fälle
mit chemischen Grundsubstanzen. Beim BfR gingen außerdem zahlreiche
Meldungen ein, die sich auf Lebens- und Arzneimittel beziehen - auch
wenn diese nicht der Meldepflicht im Sinne des Chemikaliengesetzes
unterliegen.
Von den Berufsgenossenschaften wurden fast
ausschließlich Vergiftungen infolge von Arbeitsunfällen gemeldet (96
Prozent). Auch bei den Meldungen aus Praxis und Klinik dominieren mit
58 Prozent die Vergiftungsunfälle. Immerhin noch 25 Prozent der aus
diesem Bereich eingegangenen Meldungen entfallen auf Vergiftungen, die
sich bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Chemikalien und
Chemieprodukten ereignet haben. Beim überwiegenden Teil handelt es
sich um akute Vergiftungen. Lediglich 16 Prozent der Meldungen aus dem
Klinik- oder Praxisbereich beziehen sich auf chronische Vergiftungen
durch Wirkungen über einen längeren Zeitraum.
Im Jahr 2004 führten die meisten Vergiftungen nur
zu leichten Gesundheitsstörungen. Mäßige und schwere Fälle machten
zusammen bei den Meldungen der Berufsgenossenschaften etwa sieben
Prozent und bei den Fällen aus Klinik und Praxis rund 21 Prozent aus.
Eine ähnliche Verteilung wurde auch in den Vorjahren beobachtet.
67 Prozent der aus Praxis und Klinik gemeldeten
Vergiftungen heilten vollständig aus, bei 31 Prozent war der Ausgang
unbekannt. Nur in neun Fällen kam es 2004 zu so genannten
Defektheilungen oder es konnten Spätschäden nicht ausgeschlossen
werden. Sieben Menschen starben an einer Vergiftung.
Die Erfassung und Auswertung der gemeldeten
Vergiftungen schafft eine wichtige Grundlage für die realistische
Einschätzung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch
Chemikalien. Mit den jährlichen Berichten über die ärztlichen
Mitteilungen informiert das BfR regelmäßig über die aktuelle
Vergiftungssituation in Deutschland. Auch die Hersteller und
Vertreiber erhalten vom BfR Hinweise zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch ihre Produkte. Im Entwurf für das neue
EU-Chemikalienrecht REACH ist die Überwachung unerwünschter
Produktwirkungen nicht vorgesehen. Dies hat das BfR mehrfach als eine
wesentliche Lücke beim Verbraucherschutz kritisiert.
Zu den konkreten Fällen, die das BfR in seinem
neuen Bericht beschreibt, gehören einmal mehr Unfälle mit
paraffinhaltigen Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Im
Berichtsjahr 2004 ereigneten sich erneut zwei tragische Todesfälle im
Zusammenhang mit diesen Produkten. Auch gesundheitliche
Beeinträchtigungen durch Toner werden beschrieben. Zwei andere
Fallbeispiele berichten über Gesundheitsbeeinträchtigungen durch
Dämpfe beim Kunststoffschweißen und Schweißen von Stahl. Mit weiteren
Schilderungen von Arbeitsunfällen in Abwasserauffanggruben, von
Augenverletzungen durch Leuchtstäbchen, allergischen Reaktionen nach
einer Henna-Tätowierung, Vergiftungen durch Giftpflanzen und einem
Schlangenbiss informiert die Broschüre über ein großes Spektrum von
Risiken, denen Verbraucher in Deutschland ausgesetzt sind. |