|
Was ändert sich?
Die europäischen Verordnungen über genetisch
veränderte Lebens- und Futtermittel ersetzen die seit Mai 1997
geltenden Bestimmungen der sogenannten "Novel Foods-Verordnung" über
genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Ziel der neuen
Rechtsvorschriften ist es, Zulassungsverfahren für neuartige
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einfacher und transparenter zu
gestalten, die Sicherheitsprüfung zu harmonisieren und umfassendere
Kennzeichnungsbestimmungen festzulegen. Im "Gesetzentwurf zur
Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem
Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel-
und Lebensmittelzutaten-Verordnung" werden die deutschen
Zuständigkeiten neu geregelt und Sanktionen bei Verstößen gegen die
Vorschriften der EG-Verordnungen festgelegt.
Von besonderem Interesse für den Verbraucher
dürften die erweiterten Bestimmungen zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln sein. Neu eingeführt wurde die Kennzeichnungspflicht für
genetisch veränderte Futtermittel. Ausgenommen von der
Kennzeichnungspflicht sind Lebensmittel, die aus Tieren gewonnen
werden, die mit genetisch veränderten Futtermitteln aufgezogen wurden.
Ist die Sicherheit des Verbrauchers
gewährleistet?
Wie schon in der Vergangenheit, wird eine Zulassung
für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nur dann erteilt,
wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch, Tier oder Umwelt haben und den Verbraucher oder Anwender nicht
irreführen. Die neuen Produkte dürfen sich von vergleichbaren
Erzeugnissen, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass
ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für Mensch oder Tier mit sich
bringt. Futtermittel dürfen die spezifischen Merkmale tierischer
Erzeugnisse nicht so beeinträchtigen, dass sie den Verbraucher
schädigen oder irreführen.
Die Sicherheitsbewertung von Lebens- und
Futtermitteln auf nationaler Ebene obliegt dem Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR). Hier wird das gentechnisch veränderte Produkt
auf der Basis der vom Hersteller eingereichten Unterlagen mit dem
konventionellen Ausgangsprodukt verglichen und auf seine
ernährungsphysiologischen Eigenschaften, aber auch auf mögliche
giftige oder allergene Inhaltsstoffe überprüft. Werden Unterschiede zu
herkömmlichen Lebensmitteln festgestellt, wird in Abhängigkeit von
deren Art und Umfang entschieden, welche weitergehenden Untersuchungen
notwendig sind, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produkts
zu belegen. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn keine
gesundheitlichen Bedenken mehr bestehen.
Welche Produkte müssen gekennzeichnet sein und
wie lässt sich das kontrollieren?
Die Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln
und Lebensmittelzutaten, die gentechnisch veränderte Bestandteile
enthalten, sind durch die europaweit einheitliche Gesetzgebung noch
einmal verschärft worden. Mit Einführung der neuen Gesetze müssen alle
gentechnisch veränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden,
unabhängig davon ob die "Anwendung der Gentechnik" nachweisbar ist
oder nicht. Zudem müssen nun auch Futtermittel gekennzeichnet werden,
wenn diese aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind lediglich Produkte mit
technisch unvermeidbaren Spuren von gentechnisch veränderten
Organismen, die während des Anbaus, des Transports oder der
Verarbeitung in das Produkt gelangt sind.
Jede Vorschrift ist aber nur so gut, wie die
Kontrolle ihrer Einhaltung. Deshalb werden Verfahren benötigt, mit
denen man gentechnische Veränderungen sicher nachweisen kann. Solche
Verfahren hat das BfR bereits in der Vergangenheit in Deutschland,
aber auch in Europa, federführend entwickelt und als amtliche Methoden
zur Verfügung gestellt. Es wird diese Arbeiten fortsetzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf vertrauen, dass nunmehr
den Lebensmittelüberwachungseinrichtungen in Deutschland geeignete
Kontrollverfahren für die Überprüfung der Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel zur Verfügung
stehen.
Mehr Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf
unserer Homepage unter www.bfr.bund.de. |