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Der für die Politikbereiche Unternehmen und
Industrie zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission,
Günter Verheugen, erläuterte: Mit dieser Einigung endet eine lange
Zeit der Ungewissheit für die Industrie; nun kann sie anfangen zu
planen, wie sie die anspruchsvollen neuen Anforderungen erfüllt. Die
Einigung des Rates stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Damit ist
es uns gelungen, REACH wirkungsvoller und zugleich praktikabler zu
gestalten. Zudem haben wir es geschafft, die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie zu bewahren und - was von entscheidender
Bedeutung ist - die Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen zu
verringern.
Der für die Umweltpolitik zuständige Kommissar,
Stavros Dimas, erklärte: Diese Einigung bedeutet eine enorme
Verbesserung beim Gesundheits- und Umweltschutz. Dadurch werden
chemikalienbedingte Erkrankungen zurückgehen und Verbraucher und
Anwender können anhand stichhaltiger Informationen entscheiden,
welchen Stoffen sie sich aussetzen wollen und welchen nicht. Außerdem
wird davon ein Innovationsschub ausgehen, da die Industrie einen
starken Anreiz erhält, gefährliche Chemikalien durch sicherere zu
ersetzen. Die heutige Einigung bietet unseren Bürgern die Chance auf
ein gesunderes Leben und eine sicherere Umwelt.
REACH ist die Abkürzung für Registration,
Evaluation and Authorisation of Chemicals
(Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe). Diese
neue EU-Verordnung tritt an die Stelle von 40 bestehenden Rechtsakten
und schafft so ein einheitliches System für sämtliche Chemikalien.
Durch sie wird eine neue Europäische Agentur für chemische Stoffe
mit Sitz in Helsinki geschaffen, die für die Registrierung der
Chemikalien in einer neuen Datenbank zuständig ist. Außerdem spielt
sie auch bei der Bewertung und Zulassung eine wichtige Rolle.
Durch REACH werden die Hersteller und Importeure
verpflichtet, zum einen umfassende Daten über die Eigenschaften jener
Stoffe zu erheben, die sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr
herstellen oder einführen, und zum anderen der Europäischen Agentur
für chemische Stoffe in einem Registrierungsdossier anhand der nötigen
Informationen nachzuweisen, dass ihre Verwendung sicher ist. Ohne
Registrierung darf kein Stoff in der EU hergestellt oder in den
EU-Markt importiert werden.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten prüfen
die Registrierungsdossiers und befassen sich mit Besorgnis erregenden
Stoffen. Ferner prüfen sie alle Vorschläge für Tierversuche genau, um
diese auf das absolut nötige Mindestmaß zu beschränken.
Nutzerspezifische Zulassungen sind für jene Chemikalien erforderlich,
die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung
gefährden bzw. die sich im Körper und in der Umwelt anreichern. Eine
solche Zulassung wird auch nur jenen Unternehmen erteilt, die belegen
können, dass sie die Risiken angemessen handhaben oder dass die
sozio-ökonomischen Vorteile diese Risiken überwiegen und es keine
geeigneten alternativen Stoffe gibt. Dies wird zunehmend dazu führen,
dass unsichere Chemikalien durch sichere ersetzt werden.
Das bestehende System hat sich nicht bewährt
REACH stellt einen Fortschritt gegenüber dem
geltenden EU-Chemikalienrecht dar, das zwischen so genannten
Altstoffen und neuen Stoffen unterscheidet. Bei Altstoffen handelt
es sich um alle Chemikalien, die bereits vor 1981 in Verkehr gebracht
wurden. Sie machen rund 100 000 Stoffe aus. Nach 1981 eingeführte
Chemikalien (etwa 4 300) werden als neue Stoffe bezeichnet. Während
diese neuen Stoffe geprüft werden müssen, besteht für die Altstoffe
keine systematische Prüfpflicht. Aus diesem Grund sind die
Sicherheitsdaten, bezogen auf die Stoffmenge, bei etwa 99 % der
Altstoffe lückenhaft.
Da die Zuständigkeit für die Risikobewertung von
neuen Stoffen bei den nationalen Behörden liegt, ist das Verfahren
langwierig, umständlich und aufwändig. So wurden seit 1993
beispielsweise 140 in großen Mengen vorkommende Chemikalien für eine
Risikobewertung vorgemerkt, doch nur eine sehr geringe Anzahl davon
hat das Verfahren bislang vollständig durchlaufen. Darüber hinaus
steht das heutige System einer Einführung neuer, möglicherweise
sicherer Chemikalien eher im Weg und bietet somit auch keine
Innovationsanreize.
Nächste Schritte
Im Herbst 2006 wird im Europäischen Parlament und
im Rat wohl endgültig über REACH entschieden werden. Die Kommission
geht davon aus, dass die Verordnung im Frühjahr 2007 in Kraft tritt.
Danach dürfte es circa ein Jahr dauern, bis die REACH-Agentur ihre
Arbeit aufnehmen kann. Es ist also damit zu rechnen, dass die in REACH
enthaltenen Vorschriften ab 2008 praktische Geltung erlangen. |