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REACH: Kommission begrüßt Einigung des Rates über neues EU-Chemikalienrecht


Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung des Rates über ein umfassendes neues System, das für größere Sicherheit beim Umgang mit und der Verwendung von chemischen Stoffen sorgen soll.


Mit dem neuen System, abgekürzt REACH, entsteht ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH gewährleistet, dass die Informationslücken in Bezug auf die gefährlichen Eigenschaften von rund 30 000 Chemikalien geschlossen werden und dass die Informationen, die für die sichere Verwendung der Stoffe benötigt werden, über die gesamte industrielle Lieferkette weitergegeben werden, so dass die Gefahr für Arbeiter, Verbraucher und Umwelt verringert wird. Durch REACH kommt es zu einer Umkehrung der Nachweispflicht. Das bedeutet, dass anstelle der Behörden die Industrie (sowohl Hersteller als auch Importeure von Chemikalien) verstärkt in die Verantwortung genommen wird, die nötigen Informationen bereitzustellen und wirkungsvolle Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen. Der formale gemeinsame Standpunkt des Rates dürfte im Mai 2006 während des österreichischen Ratsvorsitzes gebilligt werden, so dass der Vorschlag dann im Europäischen Parlament in die zweite Lesung gehen kann. Die erste Lesung des REACH-Vorschlags fand am 17. November 2005 statt.

Der für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, erläuterte: „Mit dieser Einigung endet eine lange Zeit der Ungewissheit für die Industrie; nun kann sie anfangen zu planen, wie sie die anspruchsvollen neuen Anforderungen erfüllt. Die Einigung des Rates stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Damit ist es uns gelungen, REACH wirkungsvoller und zugleich praktikabler zu gestalten. Zudem haben wir es geschafft, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu bewahren und - was von entscheidender Bedeutung ist - die Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen zu verringern.“

Der für die Umweltpolitik zuständige Kommissar, Stavros Dimas, erklärte: „Diese Einigung bedeutet eine enorme Verbesserung beim Gesundheits- und Umweltschutz. Dadurch werden chemikalienbedingte Erkrankungen zurückgehen und Verbraucher und Anwender können anhand stichhaltiger Informationen entscheiden, welchen Stoffen sie sich aussetzen wollen und welchen nicht. Außerdem wird davon ein Innovationsschub ausgehen, da die Industrie einen starken Anreiz erhält, gefährliche Chemikalien durch sicherere zu ersetzen. Die heutige Einigung bietet unseren Bürgern die Chance auf ein gesunderes Leben und eine sicherere Umwelt.“

REACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe). Diese neue EU-Verordnung tritt an die Stelle von 40 bestehenden Rechtsakten und schafft so ein einheitliches System für sämtliche Chemikalien. Durch sie wird eine neue Europäische Agentur für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki geschaffen, die für die Registrierung der Chemikalien in einer neuen Datenbank zuständig ist. Außerdem spielt sie auch bei der Bewertung und Zulassung eine wichtige Rolle.

Durch REACH werden die Hersteller und Importeure verpflichtet, zum einen umfassende Daten über die Eigenschaften jener Stoffe zu erheben, die sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder einführen, und zum anderen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe in einem Registrierungsdossier anhand der nötigen Informationen nachzuweisen, dass ihre Verwendung sicher ist. Ohne Registrierung darf kein Stoff in der EU hergestellt oder in den EU-Markt importiert werden.

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten prüfen die Registrierungsdossiers und befassen sich mit Besorgnis erregenden Stoffen. Ferner prüfen sie alle Vorschläge für Tierversuche genau, um diese auf das absolut nötige Mindestmaß zu beschränken. Nutzerspezifische Zulassungen sind für jene Chemikalien erforderlich, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden bzw. die sich im Körper und in der Umwelt anreichern. Eine solche Zulassung wird auch nur jenen Unternehmen erteilt, die belegen können, dass sie die Risiken angemessen handhaben oder dass die sozio-ökonomischen Vorteile diese Risiken überwiegen und es keine geeigneten alternativen Stoffe gibt. Dies wird zunehmend dazu führen, dass unsichere Chemikalien durch sichere ersetzt werden.

 

Das bestehende System hat sich nicht bewährt

REACH stellt einen Fortschritt gegenüber dem geltenden EU-Chemikalienrecht dar, das zwischen so genannten Altstoffen und „neuen Stoffen“ unterscheidet. Bei Altstoffen handelt es sich um alle Chemikalien, die bereits vor 1981 in Verkehr gebracht wurden. Sie machen rund 100 000 Stoffe aus. Nach 1981 eingeführte Chemikalien (etwa 4 300) werden als „neue Stoffe“ bezeichnet. Während diese neuen Stoffe geprüft werden müssen, besteht für die Altstoffe keine systematische Prüfpflicht. Aus diesem Grund sind die Sicherheitsdaten, bezogen auf die Stoffmenge, bei etwa 99 % der Altstoffe lückenhaft.

Da die Zuständigkeit für die Risikobewertung von neuen Stoffen bei den nationalen Behörden liegt, ist das Verfahren langwierig, umständlich und aufwändig. So wurden seit 1993 beispielsweise 140 in großen Mengen vorkommende Chemikalien für eine Risikobewertung vorgemerkt, doch nur eine sehr geringe Anzahl davon hat das Verfahren bislang vollständig durchlaufen. Darüber hinaus steht das heutige System einer Einführung neuer, möglicherweise sicherer Chemikalien eher im Weg und bietet somit auch keine Innovationsanreize.

 

Nächste Schritte

Im Herbst 2006 wird im Europäischen Parlament und im Rat wohl endgültig über REACH entschieden werden. Die Kommission geht davon aus, dass die Verordnung im Frühjahr 2007 in Kraft tritt. Danach dürfte es circa ein Jahr dauern, bis die REACH-Agentur ihre Arbeit aufnehmen kann. Es ist also damit zu rechnen, dass die in REACH enthaltenen Vorschriften ab 2008 praktische Geltung erlangen.


Quellen und weitere Informationen:

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Publiziert am 13.12.2005

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Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Union, EU

 


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Siehe auch: "Chemiker begrüßen REACH-Kompromiss" - Artikel vom 15.01.2005

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Siehe auch: "REACH als Chance für Alternativen zu Tierversuchen nutzen" - Artikel vom 14.01.2005

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Siehe auch: Umweltbundesamt informiert mit neuem Internetportal "REACH-info" und Broschüre

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Siehe auch: Europäisches Chemikalienrecht REACH muss verbrauchergerecht werden.

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Siehe auch: Wie viel Verbraucherschutz steckt im geplanten EU-Chemikalienrecht?

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Das Buch "Verbraucherschutz im Chemikalienrecht, Managementoptionen im Rahmen der geplanten REACH-Verordnung" von Dr. Kristian Fischer ist in der Reihe der Berliner Stoffrechtlichen Schriften im Lexxion Verlag, Berlin, ISBN 3-936232-47-4 erschienen und kostet 19,80 €.

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Siehe auch: "Aufgeweichte EU-Chemikalienpolitik geht an Zielen vorbei"

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Siehe auch: "Verbraucherschutz im geplanten EU-Chemikalienrecht stärker berücksichtigen!"

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Das Umweltbundesamt  bietet unter www.reach-info.de ausführliche Hintergrundinformationen an, was zu tun ist, damit das Gesetzeswerk nicht hinter den bisherigen Standards zurückbleibt und seine Ziele erreicht.

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Positionsprogramm des Umweltbundesamtes zu REACH

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REACH: Commission welcomes Council’s agreement on new EU chemical legislation

 


 

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