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Zwischen dem 27. und dem 30. März 2006 wurden den
Giftinformationszentren in Deutschland und der Schweiz 97 Fälle von
zum Teil schwerwiegenden Atmungsstörungen bis hin zum Lungenödem nach
der Anwendung von zwei "Nano"-Versiegelungssprays aus Spraydosen des
Herstellers Kleinmann gemeldet. Durch eine konzertierte Aktion von
Giftinformationszentren, Landesbehörden und dem Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) sowie von Hersteller und Vertreibern wurden die
verdächtigen Produkte innerhalb kürzester Zeit in Deutschland vom
Markt genommen und die Verbraucher über Presseveröffentlichungen vor
der Anwendung dieser Produkte gewarnt. Nach dem 30. März 2006 sind
keine Zwischenfälle mehr gemeldet worden.
In einem Fachgespräch am 7. April 2006 haben 60
Experten aus Wissenschaft, Klinik, Behörden, Industrie und dem
Bundesinstitut für Risikobewertung analysiert, ob die
Gesundheitsbeschwerden wie Atemnot und Lungenödem durch die in den
beiden Produkten enthaltenen Nanopartikel ausgelöst wurden oder ob
andere, aus der Anwendung von traditionellen Imprägniersprays bekannte
Noxen oder Gefahrstoffe dafür verantwortlich sind.
Der Vertreiber der beiden Versiegelungssprays
konnte wegen fehlender Informationen seiner Vorlieferanten keine
vollständige Rezeptur vorlegen. Eine abschließende toxikologische
Beurteilung der akuten Lungenfunktionsstörungen nach Benutzung der
beiden Produkte war daher im Fachgespräch nicht möglich.
Die Experten wiesen zudem darauf hin, dass eine
klassische toxikologische Einzelbewertung der Bestandteile des
Produktes bei einer Ausbringung als Aerosol mittels Treibgas nicht
ausreicht. Es sind vor allem auch die physikalischen Eigenschaften wie
die Tropfengröße des Sprays dafür entscheidend, ob und welche
toxischen Effekte gerade im Bereich der Atemwege auftreten können.
Aus Vergiftungsfällen mit klassischen
Imprägniersprays in Deutschland, Holland und der Schweiz ist bekannt,
dass Produkte erst beim Eindringen in das Alveolargewebe der Lunge zu
schweren Gesundheitsproblemen wie Atemnot oder Lungenödemen führen.
Damit sie dorthin gelangen können, müssen die Tröpfchen sehr klein
sein. Diese Tropfengröße wird nur beim Ausbringen mittels eines
Treibgases bei einer entsprechend kleinen Düse im Sprühkopf erreicht.
Werden dieselben Flüssigkeiten jedoch mit einem Pumpmechanismus
ausgebracht, sind die Tröpfchen nicht unter 100 Mikrometer groß und
erreichen nicht das Alveolargewebe.
Die Experten schließen nicht aus, dass die im
fraglichen Zeitraum beobachteten toxischen Effekte bei der Anwendung
der beiden Nano-Versiegelungssprays mit Treibgas allein durch die
Ausbringung als Aerosol verursacht wurden. Da nicht bekannt ist, ob
auch Nanopartikel mit dem Aerosol in die Lungen der Patienten
gelangten und dort schädlich auf das Alveolargewebe einwirkten, bleibt
gleichwohl eine mögliche Beteiligung dieser Partikel abzuklären.
Die Experten waren sich einig, dass die
gesundheitlichen Auswirkungen von Produkten als Treibgassprays nur mit
einer Teststrategie ermittelt werden können, welche die realen
Anwendungsbedingungen im Innenraum simuliert. Denn toxische Effekte
treten erst auf, wenn das Produkt selbst, also das gesamte
Stoffgemisch der Rezeptur, als feiner Nebel mit entsprechend kleiner
Tropfengröße eingeatmet wird. Dies gilt sowohl für Produkte mit als
auch für Produkte ohne Nanopartikel.
Derartige toxikologische Prüfungen sollten deshalb
die Hersteller eines Treibgas-Sprays vor dem Inverkehrbringen des
Produkts durchführen und dokumentieren. Nur dann werden sie der im
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) formulierten Anforderung
gerecht, dass "bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer
Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten
nicht gefährdet werden". |